Im September des letzten Jahres hatte das Bundesverkehrsministerium eine Online-Petition von Motorradfahrern entgegengenommen. Die Durchfahrt durch einen Stau sollte für Motorradfahrer legalisiert werden. Im April dieses Jahres antwortete der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mit einem klaren „Nein“.
Müssen wir nun alle heulen? Werden Biker mal wieder ungerecht behandelt, womöglich diskriminiert?
Als die Motorradfahrer ihre
Petition einreichten, klagten sie über Rechtsunsicherheit. Dabei ist rechtlich nichts sicherer als die bestehende und jetzt bekräftigte Situation: Das Durchschlängeln im Stau ist verboten. Gelegentlich wird es geduldet. Das darf aber kein Polizist öffentlich sagen, denn wenn es rummst, dann ist eben der Motorradfahrer schuld.
Wir hatten vor genau einem Jahr über die Petition berichtet. Damals eckte unser Ahlsdorf mit seinem
Editorial zu diesem Thema an. Er ist auch heute noch der gleichen Meinung, weshalb er uns drängte, an dieser Stelle auf sein
Editorial von damals zu verweisen.